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Ein Herzstück unserer Beratung – das Arbeitsrecht! Zu jeder Zeit stehen wir Ihnen als versierter Partner in diesem doch nicht immer sehr einfachen rechtlichen Bereich zur Verfügung.

Das Arbeitsrecht mit allen Aspekten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts ist aus den Entscheidungsprozessen eines Unternehmens, gleich welcher Größe, nicht mehr wegzudenken. Wir beraten Sie bei der Erstellung neuer Arbeitsverträge, überprüfen bestehende Verträge und Strukturen und helfen Ihnen nach Kräften, gerichtliche Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Wenn diese aber notwendig werden sollten, finden Sie in uns auch diesbezüglich kompetente Interessenvertreter mit rechtlichem und wirtschaftlichem Sachverstand.

Das Vertragsverhältnis mit und um den Architekten wird rechtlich immer komplexer und schwieriger. Hier bedarf es rechtlich wirksamer und durchdachter vertraglicher Gestaltungen. Das betrifft nicht nur Fragen betreffend Vergütung, sondern auch betreffend Haftung sowie verschiedener Verantwortlichkeiten. Wenn im Laufe der Realisierung eines Projekts Probleme auftreten, unterstützen wir Sie gerne mit umfassender Erfahrung. Dies auch in einem etwaigen nachfolgenden Prozess. Unsere Beratung wird Sie weiterbringen, sei es präventiv oder wenn bereits Fragen oder Schwierigkeiten in einem Vertragsverhältnis aufgekommen sind.

Wirksame und ordnungsgemäß einbezogene Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Sie absichern, sei es im Falle des Verzuges, der Haftung oder im Bereich des Eigentums im Falle der Insolvenz. In diesen Bereich lohnt es sich zu investieren, um abgesichert zu sein. Denn im Streitfall können die Inhalte von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den maßgebenden Ausschlag geben. Hier gibt es viel zu beachten. Ein „Kopieren“ von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gefährlich. Zum einen besteht die Gefahr der Unwirksamkeit, als auch die Gefahr einer Abmahnung, sei es durch die widerrechtliche Übernahme oder aber durch eine unwirksame Gestaltung. Ebenfalls muss die Frage des wirksamen Einbezugs ordnungsgemäß geregelt sein. Zu unterscheiden ist zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verbraucherbereich (B 2 C) und im gewerblichen Bereich (B 2 B). Jeweils sind unterschiedlichste Regelungen erforderlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkaufs, Einkaufs, des Internetvertriebs oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unser Metier. Dies gerne zum abzustimmenden Pauschalpreis. Wir sichern Sie ab!

LSH berät Bauunternehmen und Bauherren bei der Durchführung von Bauprojekten. Ziel ist hier eine weitestgehende Risikominimierung und ein vernünftiger Interessenausgleich in den vertraglichen Abreden, wie auch die Gewährleistung eines reibungslosen tatsächlichen Ablaufs der Erstellung des Bauvorhabens. Wir gestalten und überprüfen Bau- und Bauträgerverträge in den verschiedenen rechtlichen Ausgestaltungen, darunter insbesondere auch Generalunternehmer-, Generalübernehmer-, Subunternehmer- und Einzelgewerksverträge. Gerne sind wir bereit, die kompletten Bauprojekte von der Planungsphase bis zum Abschluss mitzubetreuen. Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen auch im „gestörten Bauablauf“, wenn also im Verlaufe der Realisierung Ihres Bauprojekts Probleme auftreten. Dies sowohl außergerichtlich, als auch in einem möglicherweise notwendigen Bauprozess, gleich welcher Größenordnung.

Die tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen in diesem Rechtsbereich haben sich in den letzten Jahren erheblichst geändert und verschärft. Die Rechtsprechung hat verschiedenste Grundsatzurteile getroffen, die allesamt wesentliche Veränderungen gebracht haben. Wir haben über Jahre hinweg in diesem Rechtsbereich sowohl Verbraucher als auch Banken vertreten, um in der Zwischenzeit umfassende Praxiskenntnisse zu haben. Diese setzen wir für Sie ein, sei es bei der Beratung, bei der Gestaltung oder der Durchsetzung. Nehmen Sie uns beim Wort: Bank- und Kapitalmarktrecht hat bei LSH als Spezialkompetenz seine Heimat gefunden.

Nachfolgegestaltungen werden immer wichtiger, sei es aus rechtlicher oder steuerlicher Sicht, sei es im privaten Umfeld oder im Unternehmensbereich. Zur Sicherung und Fortbestand von Vermögen bedarf es sinnvoller und angepasster Nachfolgeüberlegungen mit dem richtigen Konzept. Bei uns treffen Sie auf Experten mit jahrelanger Erfahrung nicht nur theoretischer, sondern auch praktischer Natur. Dies umfasst, dass wir, ausgehend von Ihren Überlegungen und Wünschen, die richtige Umsetzung für Sie finden. Gehen Sie dieses Thema an, Sie sind nie jung bzw. alt genug. Dies betrifft auch den Entwurf absolut erforderlicher und praktikabler Vorsorgevollmachten.

Das Familienrecht mit all seinen Facetten ist LSH sehr wichtig, da neben der Absicherung von Unternehmen auch die Absicherung der Unternehmer/innen selbst sehr wichtig ist. Die Beratung und Gestaltung von Eheverträgen ist eines unserer Kernanliegen und Kernthemen. In diesem sensiblen Bereich finden wir mit Ihnen zusammen eine ausgewogene und praktikable Lösung. Wir sensibilisieren Sie für etwaige Probleme und finden insoweit mit Ihnen zusammen die entsprechende richtige rechtliche Gestaltung. Sollte es einmal zu einem Streit im familienrechtlichen Bereich kommen, sind wir der richtige Partner. Versiertes Fachanwaltswissen mit praktischer Erfahrung und entsprechendem verhandlungstechnischem Geschick führen wir Sie zum Erfolg.

LSH betreut und berät Sie bei der Verwaltung und Beitreibung Ihrer offenen Forderungen. Gerne übernehmen wir Ihr komplettes Mahn- und Inkassowesen auf Grundlage einer für Sie übersichtlichen und nachvollziehbaren Honorarvereinbarung. Hier zeigen unsere Erfahrungen aus langjähriger Praxis, dass „Zeit“ und „Nachdruck“ die entscheidenden Komponenten dafür sind, ob und in welchem Umfang sich offene Posten realisieren lassen.

 

LSH berät Sie bei der Entwicklung Ihrer neuen oder der Anpassung Ihrer vorhandenen gesellschaftsrechtlichen Unternehmensstruktur. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen. Das passende gesellschaftsrechtliche Unternehmenskonzept halten wir für einen der Schlüssel zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg. Dabei stehen Ihnen vielfältige Gestaltungsvarianten zur Verfügung, die wir sachgerecht einzusetzen wissen. Dies beginnt bei Ihrer Entscheidung über die Wahl der richtigen Rechtsform, über die spätere Umwandlung in neue Rechtsformen, die Schaffung von Beteiligungsmodellen, etc. Dabei ist ein entworfenes Konzept keine statische Konstante. Das Gestaltungskonzept muss immer mit Ihrem Unternehmen mitwachsen.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, beginnend bei der Abstimmung der Vorgehensweise, über die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung. LSH ist über die Jahre unter anderem ein Synonym für das Gesellschaftsrecht mit allen Facetten geworden. Lassen Sie sich beraten, mit Idee.

Die Durchsetzung und Sicherung von Schutzrechten bestimmt in allen Unternehmensfragen den wirtschaftlichen Erfolg. LSH berät Sie bei der Markenauswahl und der Markenanmeldung, national wie international. Wir führen für Sie Markenrecherchen und die Kollisionsüberwachung von Marken durch, verteidigen Ihre Marken-, Patent- und Urheberrechte im gerichtlichen, wie auch im außergerichtlichen Verfahren. Unsere Kanzlei entwirft und gestaltet für Sie spezifische Vereinbarungen, wie Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen für die Nutzung und Vermarktung Ihrer Schutzrechte. Wir überprüfen Ihre Marketingstrategien nach rechtlichen Gesichtspunkten und wir helfen Ihnen, bestehende Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern schnell und wirksam durch Abmahnungen zu unterbinden. 

Weitere wichtige Schutzrechte, wie Design, Patent, sowie Gebrauchsmuster, auch neuste Gestaltungen hierzu, sind unsere Kernkompetenz bei LSH. Schutzrechte dienen Ihrem Schutz, wir setzen Ihnen den Schutz um und durch.

LSH berät Sie auf allen handelsrechtlichen Gebieten. Dabei gestalten, entwerfen und überprüfen wir insbesondere nationale und internationale Handelsvertreter- und Vertriebsverträge sowie nationale und internationale Liefer- und Franchise-Verträge. Wir beraten und vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen über Streitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen.

Das IT-Recht hat in den letzten Jahren weitreichende Änderungen erfahren, sei es im Bereich der Gestaltung oder auch durch gerichtliche Entscheidungen. Es ist wichtig, die neusten Tendenzen und Entscheidungen zu kennen! Wir sichern Sie als Mandant ab. Präventiv gestalten wir Ihnen die maßgebenden vertraglichen Gestaltungen, setzen komplexe Projekte mit Ihnen um und sorgen im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung für die Durchsetzung Ihrer Rechte. IT- Sprachjargon ist für uns kein Fremdwort, sondern tagtägliche Erfahrung und Praxis. Sprechen Sie uns an, wir setzen auch Ihr IT-Projekt erfolgreich rechtlich um.

LSH betreut und berät Sie bei der Planung und Abwicklung von Immobiliengeschäften, sei es der schlichte Kauf oder Verkauf von Immobilien oder die aufwändige Konzeption und Realisierung eigener Immobilienprojekte. Hier verfügen wir über das entsprechende Know-how in den verschiedenen Bereichen, um ein sinnvolles und sachgerechtes Gesamtkonzept zu entwickeln, bei dem alle rechtlich relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

LSH berät und betreut Sie – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder unseren Spezialisten – bei der Strukturierung und Unterhaltung von Tochter- oder Schwestergesellschaften im Ausland. Auch hier arbeiten wir – soweit erforderlich – eng mit Kollegen aus den jeweiligen Zielländern zusammen, mit denen wir teilweise bereits seit vielen Jahren vertrauensvoll kooperieren. Dabei ist uns daran gelegen, Sie ganzheitlich über alle rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte solcher Gestaltungen zu unterrichten, damit Sie Ihre Gestaltungsentscheidung in voller Kenntnis aller hierfür relevanten Tatsachen treffen können. Gesellschaftsrecht national und international:

Unsere Kompetenz, Ihr Vorteil.

LSH berät und betreut Sie bei Ihren grenzüberschreitenden Geschäften und Rechtsverhältnissen – gleich welcher Art. Dabei greifen wir – sofern notwendig – auf Kooperationspartner in dem jeweils relevanten Land zurück, mit denen wir teilweise schon über viele Jahre vertrauensvoll zusammenarbeiten. Von der Region in die Welt. Internationalität ist uns bekannt und wichtig.

Das Medizinrecht als Spezialkompetenz ist in den letzten Jahren als einer der wesentlichen neuen Beratungs- und Gestaltungsfelder hinzugekommen. Sehr viel Aufwand, Zeit und Knowhow wurde investiert, um diesen Punkt zu einem der führenden Kompetenzen bei LSH auszubauen. Hintergrund waren Anfragen von führenden medizinproduktrechtlichen Firmen betreffend einer dauerhaften rechtlichen Begleitung. Dies haben wir genutzt für unsere Mandanten und uns. Umfassendes Knowhow im Medizinrecht aufgebaut durch bestmögliche theoretische Kenntnisse, optimiert durch bestes Praxiswissen macht uns zu Ihrem Ansprechpartner im Bereich Medizinrecht. Unsere jahrelange Praxiserfahrung macht uns hier zu Ihrem Partner.

hre Rechte in Miet- und WEG-Recht müssen Sie wissen. LSH gestaltet schon vor Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses die vertragliche Grundlage in Ihrem Sinne und sichert Wünsche und Ziele ab. Gerade in diesen Rechtsbereichen ist es wichtig, vorab die richtigen und entscheidenden Regelungen zu finden, um spätere jahrelange Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn es einmal zum Streit kommen sollte, stehen wir Ihnen mit jahrelanger prozessualer Erfahrung zur Seite. Ihre Interessen werden Sie bei uns gesichert sehen. Gleichzeitig schützen wir Ihre Rechte und beraten Sie zielgerichtet bei der Umsetzung von Pflichten.

Ihre Unternehmens- und Geschäftsstruktur kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gesellschafts- und steuerrechtlich aufeinander abgestimmt ist. Wir vertreten auch hier einen gesamtheitlichen Ansatz, überprüfen bestehende Strukturen und beraten Sie im Hinblick auf notwendige Änderungen und Verbesserungen. Dies erfolgt in aller Regel in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Überdies vertreten wir natürlich auch Ihre Interessen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten, insbesondere in Veranlagungs-, Erhebungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.

Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen werden Jahr für Jahr unübersichtlicher und undurchdringbarer. Der Umfang der behördlichen Steuerfahndungsmaßnahmen hat sich in den letzten Jahren erheblich erweitert. Auch gut geführte Unternehmen und deren Geschäftsführer/Vorstände sehen sich vermehrt Ansprüchen des Finanzamtes ausgesetzt. Wir stehen Ihnen in allen Stadien einer solchen Auseinandersetzung zur Verfügung, betreuen Sie während akuter Steuerfahndungsmaßnahmen in den Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung.

 

Wir übernehmen die Betreuung von Unternehmen in der Krise. In einer solchen Phase sind schnelle, strategische Entscheidungen zur Restrukturierung unter Berücksichtigung vielfältiger rechtlicher und tatsächlicher Konsequenzen zu treffen. Hier kommt uns unsere Erfahrung aus der bisherigen Tätigkeit in solchen Fällen zugute. Wir entwickeln flexible, kreative und realistische Sanierungskonzepte unter Einbindung der Banken und Gläubiger und helfen Ihnen, diese Konzepte in der Praxis umzusetzen. Sofern erforderlich, verfügen wir hier über vielfältige Kontakte zu anderen Spezialisten, die unsere Tätigkeit in verschiedenen Bereichen nutzbringend ergänzen können. Auch neuste Insolvenzrechtliche Mechanismen sind bei uns gang und gebe und werden praxisorientiert angewandt. Von der Unternehmensinsolvenz bis zur Privatinsolvenz – wir sind Ihre Experten im Insolvenzrecht.

Wir ️ M&A.

M&A ist der Überbegriff für Transaktionen jedweder Art im Unternehmensbereich, seien es Fusionen, Übernahmen, Re-Strukturierungen etc. Es handelt sich um einen komplexen Bereich, bei dem Sie für eine Umsetzung bei der Begleitung einen vertrauensvollen Partner benötigen.

Wir bieten Ihnen M&A im Mittelstand, immer einen Schritt voraus!

Hierbei ist es wichtig, dass Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite haben, der Ihre Sprache spricht. Die Erfahrung ist, dass viele Unternehmer bei M&A-Transaktionen auf der anderen Seite im Regelfall auf sehr erfahrene mögliche Vertragspartner treffen. Viele werden von Großkanzleien vertreten, die sicherlich sehr viel Know-How anbieten können. Allerdings ist neben dem Know-How wichtig, das ein Partner an Ihrer Seite steht, der Ihre Sprache spricht.

Wir begleiten Sie bei der Erstellung eines für ihre Vertragswerke angepassten individuellen Vertrag. Hierbei gilt es zunächst, besonders gründlich Ihre Interessen zu erörtern um dann einen geeigneten Vertrag zu entwerfen.

Gleiches gilt für Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Gerade hier kommt es darauf an, ihre Rechte umfassend zu sichern. Dies betrifft im Besonderen die Bereiche der Haftung, des Verzuges und der Vertragsstrafen.

In allen Belangen von A-Z, national bis international, das ist LSH. Wir beraten Sie umfassend und praxisorientiert, immer mit einem Schritt voraus. Als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung werden wir Ihre Ziele und wünsche absichern und zum Erfolg bringen. Bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragen, sei es im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, Insolvenzrechts, bis hin zum Arbeitsrecht, sind Sie bei uns richtig. Wirtschaftsrecht ist unser Schwerpunkt und seit Jahrzehnten unser umfassendes Knowhow.

Ein fairer Wettbewerb ist wichtig. Sich zulässige Wettbewerbsvorteile sichern ebenfalls. Wir loten aus, welche rechtlichen Gestaltungen zulässig und möglich sind, beginnend von Marketing- und Werbekonzepten. Dies dient auch dem Schutz vor Abmahnungen. In keinem europäischen Land gibt es so viele Abmahnungen wie in Deutschland. Eine Abmahnung kann schmerzhaft und sogar existenzbedrohend sein. Deswegen muss Ihr werblicher Auftritt passen. Sollten Sie einmal eine Abmahnung erhalten, sind wir die erste Wahl, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren, Ihre Rechtsposition zu sichern und ggf. eine passende Lösung zu finden. Umfassende Erfahrung betreffend Abmahnungen, außergerichtlich und gerichtlich, kommt Ihnen hier voll zugute. Gerade im Bereich des Wettbewerbsrechts ist prozessuale Erfahrung absolut grundlegend, auch bei der Entscheidung über das außerprozessuale Vorgehen.

Ein Herzstück unserer Beratung – das Arbeitsrecht! Zu jeder Zeit stehen wir Ihnen als versierter Partner in diesem doch nicht immer sehr einfachen rechtlichen Bereich zur Verfügung.

Das Arbeitsrecht mit allen Aspekten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts ist aus den Entscheidungsprozessen eines Unternehmens, gleich welcher Größe, nicht mehr wegzudenken. Wir beraten Sie bei der Erstellung neuer Arbeitsverträge, überprüfen bestehende Verträge und Strukturen und helfen Ihnen nach Kräften, gerichtliche Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Wenn diese aber notwendig werden sollten, finden Sie in uns auch diesbezüglich kompetente Interessenvertreter mit rechtlichem und wirtschaftlichem Sachverstand.

Das Vertragsverhältnis mit und um den Architekten wird rechtlich immer komplexer und schwieriger. Hier bedarf es rechtlich wirksamer und durchdachter vertraglicher Gestaltungen. Das betrifft nicht nur Fragen betreffend Vergütung, sondern auch betreffend Haftung sowie verschiedener Verantwortlichkeiten. Wenn im Laufe der Realisierung eines Projekts Probleme auftreten, unterstützen wir Sie gerne mit umfassender Erfahrung. Dies auch in einem etwaigen nachfolgenden Prozess. Unsere Beratung wird Sie weiterbringen, sei es präventiv oder wenn bereits Fragen oder Schwierigkeiten in einem Vertragsverhältnis aufgekommen sind.

Wirksame und ordnungsgemäß einbezogene Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Sie absichern, sei es im Falle des Verzuges, der Haftung oder im Bereich des Eigentums im Falle der Insolvenz. In diesen Bereich lohnt es sich zu investieren, um abgesichert zu sein. Denn im Streitfall können die Inhalte von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den maßgebenden Ausschlag geben. Hier gibt es viel zu beachten. Ein „Kopieren“ von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gefährlich. Zum einen besteht die Gefahr der Unwirksamkeit, als auch die Gefahr einer Abmahnung, sei es durch die widerrechtliche Übernahme oder aber durch eine unwirksame Gestaltung. Ebenfalls muss die Frage des wirksamen Einbezugs ordnungsgemäß geregelt sein. Zu unterscheiden ist zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verbraucherbereich (B 2 C) und im gewerblichen Bereich (B 2 B). Jeweils sind unterschiedlichste Regelungen erforderlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkaufs, Einkaufs, des Internetvertriebs oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unser Metier. Dies gerne zum abzustimmenden Pauschalpreis. Wir sichern Sie ab!

LSH berät Bauunternehmen und Bauherren bei der Durchführung von Bauprojekten. Ziel ist hier eine weitestgehende Risikominimierung und ein vernünftiger Interessenausgleich in den vertraglichen Abreden, wie auch die Gewährleistung eines reibungslosen tatsächlichen Ablaufs der Erstellung des Bauvorhabens. Wir gestalten und überprüfen Bau- und Bauträgerverträge in den verschiedenen rechtlichen Ausgestaltungen, darunter insbesondere auch Generalunternehmer-, Generalübernehmer-, Subunternehmer- und Einzelgewerksverträge. Gerne sind wir bereit, die kompletten Bauprojekte von der Planungsphase bis zum Abschluss mitzubetreuen. Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen auch im „gestörten Bauablauf“, wenn also im Verlaufe der Realisierung Ihres Bauprojekts Probleme auftreten. Dies sowohl außergerichtlich, als auch in einem möglicherweise notwendigen Bauprozess, gleich welcher Größenordnung.

Die tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen in diesem Rechtsbereich haben sich in den letzten Jahren erheblichst geändert und verschärft. Die Rechtsprechung hat verschiedenste Grundsatzurteile getroffen, die allesamt wesentliche Veränderungen gebracht haben. Wir haben über Jahre hinweg in diesem Rechtsbereich sowohl Verbraucher als auch Banken vertreten, um in der Zwischenzeit umfassende Praxiskenntnisse zu haben. Diese setzen wir für Sie ein, sei es bei der Beratung, bei der Gestaltung oder der Durchsetzung. Nehmen Sie uns beim Wort: Bank- und Kapitalmarktrecht hat bei LSH als Spezialkompetenz seine Heimat gefunden.

Nachfolgegestaltungen werden immer wichtiger, sei es aus rechtlicher oder steuerlicher Sicht, sei es im privaten Umfeld oder im Unternehmensbereich. Zur Sicherung und Fortbestand von Vermögen bedarf es sinnvoller und angepasster Nachfolgeüberlegungen mit dem richtigen Konzept. Bei uns treffen Sie auf Experten mit jahrelanger Erfahrung nicht nur theoretischer, sondern auch praktischer Natur. Dies umfasst, dass wir, ausgehend von Ihren Überlegungen und Wünschen, die richtige Umsetzung für Sie finden. Gehen Sie dieses Thema an, Sie sind nie jung bzw. alt genug. Dies betrifft auch den Entwurf absolut erforderlicher und praktikabler Vorsorgevollmachten.

Das Familienrecht mit all seinen Facetten ist LSH sehr wichtig, da neben der Absicherung von Unternehmen auch die Absicherung der Unternehmer/innen selbst sehr wichtig ist. Die Beratung und Gestaltung von Eheverträgen ist eines unserer Kernanliegen und Kernthemen. In diesem sensiblen Bereich finden wir mit Ihnen zusammen eine ausgewogene und praktikable Lösung. Wir sensibilisieren Sie für etwaige Probleme und finden insoweit mit Ihnen zusammen die entsprechende richtige rechtliche Gestaltung. Sollte es einmal zu einem Streit im familienrechtlichen Bereich kommen, sind wir der richtige Partner. Versiertes Fachanwaltswissen mit praktischer Erfahrung und entsprechendem verhandlungstechnischem Geschick führen wir Sie zum Erfolg.

LSH betreut und berät Sie bei der Verwaltung und Beitreibung Ihrer offenen Forderungen. Gerne übernehmen wir Ihr komplettes Mahn- und Inkassowesen auf Grundlage einer für Sie übersichtlichen und nachvollziehbaren Honorarvereinbarung. Hier zeigen unsere Erfahrungen aus langjähriger Praxis, dass „Zeit“ und „Nachdruck“ die entscheidenden Komponenten dafür sind, ob und in welchem Umfang sich offene Posten realisieren lassen.

 

LSH berät Sie bei der Entwicklung Ihrer neuen oder der Anpassung Ihrer vorhandenen gesellschaftsrechtlichen Unternehmensstruktur. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen. Das passende gesellschaftsrechtliche Unternehmenskonzept halten wir für einen der Schlüssel zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg. Dabei stehen Ihnen vielfältige Gestaltungsvarianten zur Verfügung, die wir sachgerecht einzusetzen wissen. Dies beginnt bei Ihrer Entscheidung über die Wahl der richtigen Rechtsform, über die spätere Umwandlung in neue Rechtsformen, die Schaffung von Beteiligungsmodellen, etc. Dabei ist ein entworfenes Konzept keine statische Konstante. Das Gestaltungskonzept muss immer mit Ihrem Unternehmen mitwachsen.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, beginnend bei der Abstimmung der Vorgehensweise, über die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung. LSH ist über die Jahre unter anderem ein Synonym für das Gesellschaftsrecht mit allen Facetten geworden. Lassen Sie sich beraten, mit Idee.

Die Durchsetzung und Sicherung von Schutzrechten bestimmt in allen Unternehmensfragen den wirtschaftlichen Erfolg. LSH berät Sie bei der Markenauswahl und der Markenanmeldung, national wie international. Wir führen für Sie Markenrecherchen und die Kollisionsüberwachung von Marken durch, verteidigen Ihre Marken-, Patent- und Urheberrechte im gerichtlichen, wie auch im außergerichtlichen Verfahren. Unsere Kanzlei entwirft und gestaltet für Sie spezifische Vereinbarungen, wie Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen für die Nutzung und Vermarktung Ihrer Schutzrechte. Wir überprüfen Ihre Marketingstrategien nach rechtlichen Gesichtspunkten und wir helfen Ihnen, bestehende Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern schnell und wirksam durch Abmahnungen zu unterbinden. 

Weitere wichtige Schutzrechte, wie Design, Patent, sowie Gebrauchsmuster, auch neuste Gestaltungen hierzu, sind unsere Kernkompetenz bei LSH. Schutzrechte dienen Ihrem Schutz, wir setzen Ihnen den Schutz um und durch.

LSH berät Sie auf allen handelsrechtlichen Gebieten. Dabei gestalten, entwerfen und überprüfen wir insbesondere nationale und internationale Handelsvertreter- und Vertriebsverträge sowie nationale und internationale Liefer- und Franchise-Verträge. Wir beraten und vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen über Streitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen.

Das IT-Recht hat in den letzten Jahren weitreichende Änderungen erfahren, sei es im Bereich der Gestaltung oder auch durch gerichtliche Entscheidungen. Es ist wichtig, die neusten Tendenzen und Entscheidungen zu kennen! Wir sichern Sie als Mandant ab. Präventiv gestalten wir Ihnen die maßgebenden vertraglichen Gestaltungen, setzen komplexe Projekte mit Ihnen um und sorgen im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung für die Durchsetzung Ihrer Rechte. IT- Sprachjargon ist für uns kein Fremdwort, sondern tagtägliche Erfahrung und Praxis. Sprechen Sie uns an, wir setzen auch Ihr IT-Projekt erfolgreich rechtlich um.

LSH betreut und berät Sie bei der Planung und Abwicklung von Immobiliengeschäften, sei es der schlichte Kauf oder Verkauf von Immobilien oder die aufwändige Konzeption und Realisierung eigener Immobilienprojekte. Hier verfügen wir über das entsprechende Know-how in den verschiedenen Bereichen, um ein sinnvolles und sachgerechtes Gesamtkonzept zu entwickeln, bei dem alle rechtlich relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

LSH berät und betreut Sie – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder unseren Spezialisten – bei der Strukturierung und Unterhaltung von Tochter- oder Schwestergesellschaften im Ausland. Auch hier arbeiten wir – soweit erforderlich – eng mit Kollegen aus den jeweiligen Zielländern zusammen, mit denen wir teilweise bereits seit vielen Jahren vertrauensvoll kooperieren. Dabei ist uns daran gelegen, Sie ganzheitlich über alle rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte solcher Gestaltungen zu unterrichten, damit Sie Ihre Gestaltungsentscheidung in voller Kenntnis aller hierfür relevanten Tatsachen treffen können. Gesellschaftsrecht national und international:

Unsere Kompetenz, Ihr Vorteil.

LSH berät und betreut Sie bei Ihren grenzüberschreitenden Geschäften und Rechtsverhältnissen – gleich welcher Art. Dabei greifen wir – sofern notwendig – auf Kooperationspartner in dem jeweils relevanten Land zurück, mit denen wir teilweise schon über viele Jahre vertrauensvoll zusammenarbeiten. Von der Region in die Welt. Internationalität ist uns bekannt und wichtig.

Das Medizinrecht als Spezialkompetenz ist in den letzten Jahren als einer der wesentlichen neuen Beratungs- und Gestaltungsfelder hinzugekommen. Sehr viel Aufwand, Zeit und Knowhow wurde investiert, um diesen Punkt zu einem der führenden Kompetenzen bei LSH auszubauen. Hintergrund waren Anfragen von führenden medizinproduktrechtlichen Firmen betreffend einer dauerhaften rechtlichen Begleitung. Dies haben wir genutzt für unsere Mandanten und uns. Umfassendes Knowhow im Medizinrecht aufgebaut durch bestmögliche theoretische Kenntnisse, optimiert durch bestes Praxiswissen macht uns zu Ihrem Ansprechpartner im Bereich Medizinrecht. Unsere jahrelange Praxiserfahrung macht uns hier zu Ihrem Partner.

hre Rechte in Miet- und WEG-Recht müssen Sie wissen. LSH gestaltet schon vor Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses die vertragliche Grundlage in Ihrem Sinne und sichert Wünsche und Ziele ab. Gerade in diesen Rechtsbereichen ist es wichtig, vorab die richtigen und entscheidenden Regelungen zu finden, um spätere jahrelange Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn es einmal zum Streit kommen sollte, stehen wir Ihnen mit jahrelanger prozessualer Erfahrung zur Seite. Ihre Interessen werden Sie bei uns gesichert sehen. Gleichzeitig schützen wir Ihre Rechte und beraten Sie zielgerichtet bei der Umsetzung von Pflichten.

Ihre Unternehmens- und Geschäftsstruktur kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gesellschafts- und steuerrechtlich aufeinander abgestimmt ist. Wir vertreten auch hier einen gesamtheitlichen Ansatz, überprüfen bestehende Strukturen und beraten Sie im Hinblick auf notwendige Änderungen und Verbesserungen. Dies erfolgt in aller Regel in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Überdies vertreten wir natürlich auch Ihre Interessen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten, insbesondere in Veranlagungs-, Erhebungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.

Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen werden Jahr für Jahr unübersichtlicher und undurchdringbarer. Der Umfang der behördlichen Steuerfahndungsmaßnahmen hat sich in den letzten Jahren erheblich erweitert. Auch gut geführte Unternehmen und deren Geschäftsführer/Vorstände sehen sich vermehrt Ansprüchen des Finanzamtes ausgesetzt. Wir stehen Ihnen in allen Stadien einer solchen Auseinandersetzung zur Verfügung, betreuen Sie während akuter Steuerfahndungsmaßnahmen in den Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung.

 

Wir übernehmen die Betreuung von Unternehmen in der Krise. In einer solchen Phase sind schnelle, strategische Entscheidungen zur Restrukturierung unter Berücksichtigung vielfältiger rechtlicher und tatsächlicher Konsequenzen zu treffen. Hier kommt uns unsere Erfahrung aus der bisherigen Tätigkeit in solchen Fällen zugute. Wir entwickeln flexible, kreative und realistische Sanierungskonzepte unter Einbindung der Banken und Gläubiger und helfen Ihnen, diese Konzepte in der Praxis umzusetzen. Sofern erforderlich, verfügen wir hier über vielfältige Kontakte zu anderen Spezialisten, die unsere Tätigkeit in verschiedenen Bereichen nutzbringend ergänzen können. Auch neuste Insolvenzrechtliche Mechanismen sind bei uns gang und gebe und werden praxisorientiert angewandt. Von der Unternehmensinsolvenz bis zur Privatinsolvenz – wir sind Ihre Experten im Insolvenzrecht.

Wir ️ M&A.

M&A ist der Überbegriff für Transaktionen jedweder Art im Unternehmensbereich, seien es Fusionen, Übernahmen, Re-Strukturierungen etc. Es handelt sich um einen komplexen Bereich, bei dem Sie für eine Umsetzung bei der Begleitung einen vertrauensvollen Partner benötigen.

Wir bieten Ihnen M&A im Mittelstand, immer einen Schritt voraus!

Hierbei ist es wichtig, dass Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite haben, der Ihre Sprache spricht. Die Erfahrung ist, dass viele Unternehmer bei M&A-Transaktionen auf der anderen Seite im Regelfall auf sehr erfahrene mögliche Vertragspartner treffen. Viele werden von Großkanzleien vertreten, die sicherlich sehr viel Know-How anbieten können. Allerdings ist neben dem Know-How wichtig, das ein Partner an Ihrer Seite steht, der Ihre Sprache spricht.

Wir begleiten Sie bei der Erstellung eines für ihre Vertragswerke angepassten individuellen Vertrag. Hierbei gilt es zunächst, besonders gründlich Ihre Interessen zu erörtern um dann einen geeigneten Vertrag zu entwerfen.

Gleiches gilt für Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Gerade hier kommt es darauf an, ihre Rechte umfassend zu sichern. Dies betrifft im Besonderen die Bereiche der Haftung, des Verzuges und der Vertragsstrafen.

In allen Belangen von A-Z, national bis international, das ist LSH. Wir beraten Sie umfassend und praxisorientiert, immer mit einem Schritt voraus. Als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung werden wir Ihre Ziele und wünsche absichern und zum Erfolg bringen. Bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragen, sei es im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, Insolvenzrechts, bis hin zum Arbeitsrecht, sind Sie bei uns richtig. Wirtschaftsrecht ist unser Schwerpunkt und seit Jahrzehnten unser umfassendes Knowhow.

Ein fairer Wettbewerb ist wichtig. Sich zulässige Wettbewerbsvorteile sichern ebenfalls. Wir loten aus, welche rechtlichen Gestaltungen zulässig und möglich sind, beginnend von Marketing- und Werbekonzepten. Dies dient auch dem Schutz vor Abmahnungen. In keinem europäischen Land gibt es so viele Abmahnungen wie in Deutschland. Eine Abmahnung kann schmerzhaft und sogar existenzbedrohend sein. Deswegen muss Ihr werblicher Auftritt passen. Sollten Sie einmal eine Abmahnung erhalten, sind wir die erste Wahl, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren, Ihre Rechtsposition zu sichern und ggf. eine passende Lösung zu finden. Umfassende Erfahrung betreffend Abmahnungen, außergerichtlich und gerichtlich, kommt Ihnen hier voll zugute. Gerade im Bereich des Wettbewerbsrechts ist prozessuale Erfahrung absolut grundlegend, auch bei der Entscheidung über das außerprozessuale Vorgehen.

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