PROF. FRANZ LINGENFELSER

Rechtsanwalt
Notariatsdirektor a.D.

Anwalt Franz Lingenfelser

Prof. Franz Lingenfelser

Rechtsanwalt
Notariatsdirektor a.D.

„Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen“

Prof. Franz Lingenfelser

Prof. Franz Lingenfelser (Rechtsanwalt und Notariatsdirektor a.D.)
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TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:

  • Wirtschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht

VITA

Geboren in Pforzheim, Abitur am Hebelgymnasium in Pforzheim, anschließend Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg.

Nach dem Vorbereitungsdienst am Landgericht Karlsruhe folgte eine kurze richterliche Tätigkeit in einer Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe. Die folgenden fünf Jahre war Rechtsanwalt Professor Lingenfelser in verantwortlicher Tätigkeit beim Justizministerium Baden-Württemberg in Stuttgart tätig.

Daran schloss sich vom 01.09.1982 bis 30.09.2012 eine 30-jährige Tätigkeit als Notar, zuletzt ab 2004 als Direktor des Notariats und Grundbuchamts Pforzheim, an. Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit waren das Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Firmenbereich einschließlich aller Arten des Formwechsels, der Ausgliederung, der Verschmelzung, der gesamte Grundstücks- und Grundbuchbereich sowie das Familien- und Erbrecht (Eheverträge, letztwillige Verfügungen, insbesondere auch von Unternehmen).

Von 1984 bis Anfang 2008 lehrte Rechtsanwalt Professor Lingenfelser Handels- und Gesellschaftsrecht, aber auch das gesamte Zivilrecht an der Hochschule Pforzheim – Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht in Pforzheim. Im Jahr 2001 wurde Rechtsanwalt Professor Lingenfelser zum Honorarprofessor ernannt.

Prof. Franz Lingenfelser (Rechtsanwalt und Notariatsdirektor a.D.)
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Prof. Franz Lingenfelser (Rechtsanwalt und Notariatsdirektor a.D.)
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Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Wirtschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht

Vita

Geboren in Pforzheim, Abitur am Hebelgymnasium in Pforzheim, anschließend Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg.

Nach dem Vorbereitungsdienst am Landgericht Karlsruhe folgte eine kurze richterliche Tätigkeit in einer Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe. Die folgenden fünf Jahre war Rechtsanwalt Professor Lingenfelser in verantwortlicher Tätigkeit beim Justizministerium Baden-Württemberg in Stuttgart tätig.

Daran schloss sich vom 01.09.1982 bis 30.09.2012 eine 30-jährige Tätigkeit als Notar, zuletzt ab 2004 als Direktor des Notariats und Grundbuchamts Pforzheim, an. Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit waren das Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Firmenbereich einschließlich aller Arten des Formwechsels, der Ausgliederung, der Verschmelzung, der gesamte Grundstücks- und Grundbuchbereich sowie das Familien- und Erbrecht (Eheverträge, letztwillige Verfügungen, insbesondere auch von Unternehmen).

Von 1984 bis Anfang 2008 lehrte Rechtsanwalt Professor Lingenfelser Handels- und Gesellschaftsrecht, aber auch das gesamte Zivilrecht an der Hochschule Pforzheim – Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht in Pforzheim. Im Jahr 2001 wurde Rechtsanwalt Professor Lingenfelser zum Honorarprofessor ernannt.

Prof. Franz Lingenfelser (Rechtsanwalt und Notariatsdirektor a.D.)
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